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UFO-Protokoll

Vorgehen bei Schiffen, die sich nicht im Luftverkehrsfunk befinden.

[Abschnitt 1] Definition

Ein unidentifiziertes Flugobjekt (UFO) bezeichnet ein Objekt, das sich während des Fluges nicht im Luftverkehrsfunk befindet. Schiffe, die diesem nicht folgen, werden als UFOs klassifiziert.

AusgeschriebenAbkürzungFunk-Bezeichnung
Unidentifiziertes FlugobjektUFO10-7
Feindliches Schiff–10-6

[Abschnitt 2.0] Handlungsanweisungen

Im Falle der Identifikation eines möglichen UFOs sind die folgenden Schritte einzuhalten, bevor eine Neutralisierung in Betracht gezogen wird. Abweichungen vom Protokoll werden nach den internen Verhaltensrichtlinien bestraft.

  1. Kommunikationsversuche über den Luftverkehrsfunk (LVF): Das UFO ist mindestens drei Mal im Abstand von drei Sekunden anzufunken.
    „[Name des Schiffsmodells oder Schiffsart], melden Sie sich im Luftverkehrsfunk.“
  2. Meldung des UFOs an die ATC: Nach gescheitertem Anfunkversuch ist das UFO der ATC zu melden. Nach der Übermittlung ist das Schiff als UFO klassifiziert.
    „[Name] an ATC, bestätige 10-7, 10-20 [Standort], gebe Warnschuss ab.“
  3. Abgabe eines Warnschusses: Sollten die Kommunikationsversuche scheitern und keine unmittelbare Gefahr vorliegen, ist ein Warnschuss als letzte Aufforderung zur Kontaktaufnahme abzugeben.
  4. Neutralisierung des UFOs: Meldet sich das UFO nicht innerhalb von 5 Sekunden, wird es als feindliches Schiff klassifiziert und neutralisiert.
  5. Meldung an die ATC: Während der Neutralisierung wird dies an die ATC übermittelt.
    „[Name] an ATC, 10-7 nun 10-6. Beginne Neutralisierung.“

[Abschnitt 2.1] Ausnahmen im Militärsperrgebiet

Befindet oder befand sich das UFO in einem Militärsperrgebiet, sind die Schritte wie folgt anzupassen:

  1. Anfunkversuch über den LVF: Das UFO ist mindestens einmal anzufunken.
    „[Schiffsmodell oder Schiffsart], Sie befinden sich in einem Militärsperrgebiet und verstoßen damit gegen §9.6 des RSGB. Identifizieren Sie sich sofort! Dies ist Ihre einzige Warnung. Verzögerung oder Nichtbefolgung wird als feindliche Handlung gewertet und führt zu Gegenmaßnahmen. Bereiten Sie sich auf Anweisungen zum Landen vor. Wir erwarten Ihre sofortige Kooperation.“
  2. Direkte Maßnahmen bei fehlender Meldung: Erfolgt keine Meldung, ist das UFO unmittelbar zu zerstören – ohne die üblichen Eskalationsschritte.
  3. Meldung an die ATC: Während der Neutralisierung wird die Durchführung an die ATC übermittelt.
    „[Name] an ATC, melde 10-6, beginne Neutralisierung.“

[Abschnitt 2.2] Reaktion bei Kontaktaufnahme durch den Piloten

Meldet sich der Pilot des UFOs, ist jegliche Neutralisierung einzustellen und wie folgt fortzufahren:

[A 2.2.1] Vor Klassifizierung als UFO

Protokoll beenden, optional den Piloten an die Vorgaben des Luftverkehrs erinnern.

[A 2.2.2] Nach Klassifizierung als UFO

Das Schiff ist umgehend zum Landen innerhalb einer sicheren Militärbasis aufzufordern.

[Abschnitt 2.3] Vorgehensweise bei feindlichen Aktionen

Leitet der Pilot des UFOs zu irgendeinem Zeitpunkt feindliche Handlungen ein (z. B. Zurückschießen), sind die Angriffsmaßnahmen auch bei Kontaktaufnahme fortzusetzen und nicht abzubrechen. Ausnahmen können durch die ATC angeordnet werden.

[Abschnitt 3] Anmerkungen

  • Sämtliche Vorlagen müssen nicht 1:1 eingehalten werden. Eigene Formulierungen sind in Ordnung, solange sie denselben Kontext wiedergeben. Die vorgegebenen Funkcodes sind jedoch verpflichtend.
  • Sämtliche Kommunikation mit der ATC oder dem UFO ist auf den Luftverkehrsfunk zu beschränken. Der Direktfunk ist nicht zu verwenden, da er den Piloten für Angriffe öffnet. Ausnahmen sind für die ATC möglich, wenn die Kommunikation standardisiert im Schiff hinterlegt ist (Funk-Binds).