[Abschnitt 1] Zuständigkeit
- 1.1Die ATC wird von der Republic Navy ab dem Rang (zurzeit unbekannt) übernommen.
- 1.2Die Piloten der ARVP sorgen für die allgemeine Ordnung im Luftraum und die Einhaltung der Anwesenheitspflicht im Luftverkehrsfunk.
- 1.3Die Republic Navy verteilt Start- und Landeerlaubnis.
- 1.4Sofern eine Partei der ATC nicht anwesend ist oder keine Zeit hat, darf die Aufgabe der anderen Partei übernommen werden.
[Abschnitt 2] Lande- und Starterlaubnis
Starterlaubnis
- Um starten zu können, muss immer ein Grund angegeben werden.
- Bei einem Alarm muss keine Starterlaubnis angefordert werden.
Landeerlaubnis
- Um landen zu können, muss der Landecode angegeben werden.
- Bei einem Alarm muss keine Landeerlaubnis angefordert werden.
[Abschnitt 3] Übernahme der ATC
- Comlink einschalten und den Luftverkehrsfunk betreten.
- Mit folgendem Wortlaut melden: „[Name] & [Einheit] übernimmt die ATC.“
- Funk und Comlink beachten.
Wie mit Schiffen umzugehen ist, die nicht im Luftverkehrsfunk sind, regelt das UFO-Protokoll.