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Regelwerk
Regelwerk des Armored Reconnaissance Vehicle Platoon. Durch den Beitritt in die Fraktion erfolgt automatisch die Akzeptanz und Einhaltung des Regelwerkes (§0.0).
§1 Allgemeines
- §0.0Durch den Beitritt in die Fraktion erfolgt automatisch die Akzeptanz und Einhaltung des Regelwerkes.
- §1.0Das Brechen des Server-Regelwerks ist strengstens untersagt!
- §1.1Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
- §1.2Neue Einheitsmitglieder müssen innerhalb von 3 Tagen in alles eingewiesen werden (Discord, Dokumente, Ingame, …).
- §1.3Jedes Mitglied hat sich jederzeit selbst über Regelwerksänderungen zu informieren.
- §1.4OOC und IC müssen jederzeit getrennt werden.
- §1.5Disziplin, Freundlichkeit und Seriosität sind in jeglichen Situationen einzuhalten.
- §1.6Straftaten sind grundsätzlich zu vermeiden.
- §1.7Erhaltene Haftstrafen sind unverzüglich einem Sergeant+ zu melden.
- §1.8Das Ausnutzen von Grauzonen ist untersagt.
- §1.9Fehlverhalten aus dem OOC wird sanktioniert.
- §1.10Rufmord und Einheitsverschmähung sind verboten.
- §1.11Die Weitergabe interner Einheitsdokumente ist strengstens verboten.
- §1.11.1Das Kopieren interner Einheitsdokumente zur Verwendung auf externen Servern ist strengstens verboten.
- §1.12Das Löschen des Charakters wird als Einheitsaustritt gewertet.
- §1.13Das Teilnehmen an einheitswechselnden TryOuts/Auswahlverfahren wird als Einheitsaustritt gewertet.
- §1.14Für RP-Tode oder Charakterwechsel muss die Führungsebene informiert werden.
- §1.15Sogenanntes „AFK-Farming“, um die Aktivitätsregel zu umgehen, ist strengstens untersagt.
- §1.16Jedes neue Einheitsmitglied (Private) muss die jeweiligen Fortbildungen des Ranges innerhalb von zwei Wochen absolvieren, ansonsten wird es der Einheit verwiesen.
- §1.17Das Verlassen des Server-Discords wird als Einheitsaustritt gewertet.
- §1.17.1Der Austritt kann revidiert werden, wenn ein direkter erneuter Beitritt erfolgt. Jedoch muss mit einer Ratingveränderung gerechnet werden.
§2 Aktivität
- §2.1Jedes Einheitsmitglied muss eine Aktivität von 1 Stunde in der Woche halten.
- §2.1.1Die Aktivität wird wie folgt ausgezählt: Donnerstag 00:00 Uhr – Mittwoch 23:59 Uhr.
- §2.2Sollte das jeweilige Mitglied diese Aktivität nicht erfüllen können, hat es sich über die entsprechenden Wege abzumelden.
- §2.3Abmeldungen, die länger als 3 Wochen andauern, müssen mit der Führungsebene abgesprochen und genehmigt werden.
- §2.4Unabgemeldetes Fehlen in einer Einheits-/Führungsebenenbesprechung wird mit einem Strike geahndet.
§3 Führungsebene, Einheitsleitung und Reichweite
- §3.1Die Führungsebene behält sich vor, für jegliche Paragraphen eine Ausnahme zu vergeben.
- §3.2Die Führungsebene behält sich vor, bei Ausnutzen von etwaigen Grauzonen nach eigenem Ermessen zu urteilen.
- §3.3Die Führungsebene behält sich vor, für jegliche Regelbrüche eine härtere Bestrafung zu vergeben.
- §3.4Die Einheitsleitung hat jederzeit das Recht, das Regelwerk abzuändern.
- §3.5Das Regelwerk erstreckt sich über die gesamte Fraktion.
- §3.6Die Einheitsleitung hat jederzeit das Recht, sich über das Regelwerk hinwegzusetzen.
§4 Strikes und Blacklists
- §4.1Strikes dürfen nur von der Führungsebene vergeben werden.
- §4.2Blacklists dürfen nur mit Zustimmung der Führungsebene gegeben werden.
- §4.3Folgende Sanktionen ziehen sich mit dem jeweiligen Strike mit sich:
1. Strike
Verwarnung
2. StrikeDegradierung
3. StrikeRauswurf + Blacklist (Länge je nach Vorfall)
- §4.3.1Bei zwei Aktivitätsstrikes droht ein direkter Einheitsverweis.
- §4.4Die Sanktion kann je nach Schwere variieren.
- §4.5Entfällt.
- §4.6Ein Strike hat eine Dauer von einem Monat.
- §4.7Unabgemeldetes Fehlen bei einem angekündigten Pflichttraining wird mit einem Strike sanktioniert.
- §4.8Privates werden nach dem Erhalten des ersten Strikes der Einheit verwiesen!
§5 Ausrüstung und Fahrzeuge
- §5.1Es ist sich stets an die Kleiderordnung zu halten.
- §5.2Die Waffenausrüstung ist nicht an externe Mitglieder weiterzugeben.
- §5.3Der Abuse von uns zur Verfügung stehenden Fahrzeugen ist untersagt.
- §5.4Für jegliche Fahrzeuge muss vor Benutzung eine Einweisung/Fortbildung von einer fortbildungsberechtigten Person des Armored Reconnaissance Vehicle Platoon durchgeführt werden.
- §5.5Nach einer Fortbildung gibt es einen 12h-Cooldown, um die nächste Fortbildung zu absolvieren (gilt nur für Fahrzeug-Fortbildungen).
- §5.5.1Die Private-Fortbildungen sind von dem Cooldown befreit.
- §5.5.1.1Der erste Cooldown beginnt mit dem Absolvieren der ersten Private-First-Class-Fortbildung.
- §5.6Mit einem LAAT darf maximal 40° nach oben und unten geschaut werden.
- §5.6.1Mit einem LAAT darf maximal 20° nach oben und unten geschaut werden, wenn sich Passagiere an Bord befinden.
- §5.7Es wird darauf geachtet, dass Star-Wars-realistisch geflogen wird. (Beispiel: Mit einem Schiff wird im Stillstand 90° nach unten geguckt | im Stillstand wird das Schiff auf den Kopf gedreht [gilt für Planeten, im Weltall ist so etwas egal].)
- §5.7.1Unrealistisches Fliegen in anderen Charakteren, während man Teil der Piloten ist, kann sanktioniert werden.
- §5.8Um Bodenziele angreifen zu dürfen, muss das Raumschiff eine Mindestgeschwindigkeit von mindestens 20 % seiner maximalen Geschwindigkeit erreichen.
- §5.9.1Eine Ausnahme bildet: LAAT/i.
- §5.10Wenn ein feindliches Schiff bombardiert wird, ist zwischen zwei aufeinanderfolgenden Bombardierungen eine Pause von mindestens einer Minute einzuhalten.